CAR1 Logo- und CAR1 Bilddaten-Nutzungs-Vertrag
- Der Lizenzinhaber als alleiniger Inhaber aller uneingeschränkten Rechte an dem zu überlassenden Logo, den Fotos, bildlichen Darstellungen und Texten, räumt dem Lizenznehmer uneingeschränkt die Nutzungsrechte ausschließlich in Deutschland ein. Der Lizenzinhaber versichert, dass er über die uneingeschränkten Nutzungsrechte des Logos, der Bilder und Texte frei verfügen darf und frei von Rechten Dritter ist.
- Der Lizenznehmer darf Duplikate, Kataloge, Prospekte, Verkaufsunterlagen, Zeitungsbeilagen herstellen, Präsentationen damit ausstatten, Bildmaterial elektronisch speichern und übermitteln, sowie im Internet und anderswo präsentieren und für das Bildmaterial in jeder ihr geeignet erscheinenden Art tätig werden. Soweit der Lizenznehmer zur Veröffentlichung der Daten/Texte berechtigt ist, trägt er die ausschließliche Verantwortung für deren Verwendung, insbesondere für den inhaltlichen Zusammenhang, in dem die Daten verwendet werden.
- Der Lizenznehmer darf Logo/Bilder/Artikeltexte ausschließlich unverändert in der vom Lizenzgeber zur Verfügung gestellten Form und für die vom Lizenzgeber dafür vorgesehenen/geführten Produkte nutzen.
- Die Nutzung der Daten obliegt ausschließlich dem Lizenznehmer, das Nutzungsrecht ist nicht auf Dritte übertragbar.
- Der Lizenzgeber behält sich das Recht vor, Logo/Daten/Bilder zu modifizieren, bzw. weiterzuentwickeln, ohne das dem Lizenznehmer hieraus Ansprüche auf Schadenersatz, Aufwandsentschädigung etc. gegenüber dem Lizenzgeber entstehen. Der Lizenzgeber haftet nicht für den Inhalt der zur Nutzung überlassenen Daten/Texte.
- Dem Lizenznehmer werden für die Dauer dieses Vertrages die Nutzungsrechte der Daten kostenlos zur Verfügung gestellt.
- Der Lizenznehmer erwirbt das Nutzungsrecht nicht ausschließlich.
- Bei Verstoß gegen den Nutzungsvertrag behält sich der Lizenzgeber rechtliche Schritte und die Geltendmachung von Schadenersatz vor.
- Der Vertrag wird auf unbestimmte Dauer geschlossen. Er kann mit einer Frist von 6 Wochen zum Quartalsende von beiden Vertragspartnern gekündigt werden.
Beide Vertragsparteien sind berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen.
- Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.
Akzeptieren Sie den Nutzungsvertrag